Seminarüberwachung

(§ 2a Abs2Satz 1 Nr. 1StVG)

Seit Juni 2000 gibt es in Niedersachsen die Überwachung der Aufbauseminare ASF (ehemals auch ASP). Diese Aufgabe wird von unseren Sachverständigen im Auftrag der zuständigen Erlaubnisbehörde wahrgenommen. Die Seminarüberwachung umfasst die Beurteilung der fachlichen und pädagogischen Qualität eines vollständigen Kursabends. Der Sachverständige entscheidet, ohne Rücksprache mit dem Seminarleiter, an welchem Seminartermin die Überwachung durchgeführt wird.

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