Sachverständige (§ 15 DVFahrlG)

Die niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - NLStBV- führt eine Liste mit den Personen, die ausschließlich in Niedersachsen für die fachliche und pädagogische Fahrschulüberwachung eingesetzt werden dürfen (Sachverständige für die Fahrschulüberwachung "Börnerliste"). Sie hat das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 15 DVFahrlG in Verbindung mit § 19 Abs. 6 für sämtliche Sachverständige des VdS-NDS-e.V. festgestellt und diese in die Liste aufgenommen (Erlass NLStBV 43.2- 30034/0012 v. 06.12.17 Anlage 1).
Die Zuständigkeit der Sachverständigen ist abhängig vom Betriebssitz (Hauptstelle) einer Fahrschule.

Die Überwacher stehen für die Bereiche nach Postleitzahlen zur Verfügung
26122 Oldenburg
26419 Schortens
26419 Schortens
26670 Uplengen-Jübberde
26683 Saterland
26840 Nortmoor
27711 Osterholz-Scharmbeck
29525 Uelzen
29693 Ahlden
30657 Hannover
31084 Freden/Leine
31228 Peine
38518 Gifhorn
38667 Bad Harzburg
38667 Bad Harzburg
28790 Schwanewede
49610 Quakenbrück
49716 Meppen
49809 Lingen / Ems
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Copyright © 2020. Vereinigung der Sachverständigen zur Qualitätssicherung der Fahrschulen in Niedersachsen e.V.
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