Die niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - NLStBV- führt eine Liste mit den Personen, die ausschließlich in Niedersachsen für die fachliche und pädagogische Fahrschulüberwachung eingesetzt werden dürfen (Sachverständige für die Fahrschulüberwachung "Börnerliste"). Sie hat das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 15 DVFahrlG in Verbindung mit § 19 Abs. 6 für sämtliche Sachverständige des VdS-NDS-e.V. festgestellt und diese in die Liste aufgenommen (Erlass NLStBV 43.2- 30034/0012 v. 06.12.17 Anlage 1).
Die Zuständigkeit der Sachverständigen ist abhängig vom Betriebssitz (Hauptstelle) einer Fahrschule.