Die Sachverständigen werden ausschließlich von der zuständige Erlaubnisbehörde beauftragt. Zuständig für die Überwachung der Fahrlehrer/-innen und Fahrschulen und deren Zweigstellen sind in Niedersachsen die Erlaubnisbehörden der Landkreise, der Region Hannover, der kreisfreien Städte sowie der selbständigen Gemeinden. Eine direkte Beauftragung der Sachverständigen durch Fahrschulinhaber bzw. den verantwortlichen Leiter des Ausbildungsbetriebes ist nicht möglich.